Wie kommt man die Angaben der GmbH-Gesellschafter?
GmbH-Gesellschafter kann man beim für den Sitz der GmbH zuständigen Amtsgericht erfahren, beim Registergericht bzw. dem Handelsregister. Diese Informationen kann man dort kostenlos einsehen und sind auch jedermann ohne Begründung zugänglich. Eine Begründung braucht man dafür nicht, auch die Einsichtnahme wird der betreffenden Firma nicht mitgeteilt.
Der beste Weg an diese Informationen zu gelangen ist der, selbst zum Amtsgericht zu fahren und sich dort z.B. am Publikumscomputer einen Einblick zu verschaffen. Sie können sich die gesuchten Angaben dann herausschreiben. Das ist kostenlos. Aber wenn Sie sich die Liste ausdrucken lassen wollen, dann enstehen Gerichtskosten.
Was macht man, wenn man diese Liste der GmbH-Gesellschafter nicht selbst bestellen will oder kann?
Wenn Sie sich jedoch nicht die Mühe machen wollen, selbst dorthin zu fahren bzw. Sie einfach gerade nicht die Zeit haben, diese Angaben in der Regel gegen Gebühr dort schriftlich anzufordern und kopieren zu lassen, dann können Sie dies auch in Auftrag geben. Über den Link weiter unten erhalten Sie die GmbH-Gesellschafter innerhalb von ca. 1 Std. im pdf-Format per email als eingescannte Kopie der eingereichten und in der Handakte beim Registergericht befindlichen Angaben.
Es gibt eine Einschränkung: Sollten seit ca. 2007 von Seiten der GmbH keine Veränderungen bei den Gesellschaftern an das jeweilige Handelsregister mitgeteilt wurden, dann müssen die Angaben zu den GmbH-Gesellschaftern früheren Aktenteilen beim Amtsgericht entnommen werden, was dann einige Tage in Anspruch nehmen wird, meist ca. 4-5 Tage. Egal wie alt diese aufgefundene Gesellschafterliste dann auch ist, sie gilt als die aktuelle und damit gültige. Das ist auch der Fall, wenn diese Angaben eine frühere Firmieurng aufweisen. Das hat meist damit zu tun, dass die GmbH es oft nicht für nötig halten oder es schlichtweg übersehen, nach einer Umfirmierung, also der Änderung des Namens der Gesellschaft, auch die Gesellschafterliste zu ändern bzw. zu aktualisieren. Das betrifft nicht nur Umfirmierungen sondern auch Verschmelzungen von Gesellschaften.
Falls gewünscht, dann kann so eine Gesellschafterliste auch beglaubigt werden. Natürlich erzeugt auch das Kosten, Beglaubigungsgebühren. Es sollte hier noch erwähnt werden, dass die Liste der GmbH-Gesellschafter neben der Beglaubigung auch eine Überbeglaubigung benötigt, wenn Sie diese Liste im Ausland verwenden wollen. In aller Regel ist dies dann eine Apostille.
Auftragsformular: Gesellschafterliste anfordern.