Das Partnerschaftsregister beim Registergericht Berlin – Auszug abrufen.
Partnerschaftsregisterauszug Berlin. Das Partnerschaftsregister von Berlin wird beim AG Berlin-Charlottenburg geführt, beim Registergericht. Unter Partnerschaften sind hier allerdings keine privaten Lebenspartnerschaften zu verstehen, sondern berufliche Partnerschaften.
Die Partnerschaft ist also eine Rechtsform, in der sich die Angehörige freier Berufe (z.B. Rechtsanwaälte, Steuerberater etc.) zusammenschließen.
Das Partnerschaftsregister von Berlin ist kein offenes Register so wie etwa das Handelsregister, trotzdem kann man beim Registergericht Einblick in die Registerakte nehmen und auch einen Auszug aus dem Partnerschaftsregister abfordern. Diese Möglichkeit steht jedermann offen, allerdings ist nur die Einsichtnahme kostenlos, sobald man von Dokumenten einen Kopie oder einen Ausdruck haben möchte, dann erzeut dies Kosten in Form von Gerichtsgebühren. Einen Ausdruck aus dem Partnerschaftsregister erhält man also nicht kostenlos, das ist nicht nur in Berlin so.
Wenn Sie schnell einen Auskunft aus dem Partnerschaftsregister von Berlin benötigen, dann kann man dafür einen gewerblichen Onlineservice nutzen, also einen privatwirtschaftlichen Service und keinen Service des Registergerichtes selbst. Diese Auskünfte aus dem Partnerschaftsregister von Berlin erhält man dann meist schon innerhalb von wenigen Minuten, was die Mehrkosten durchaus rechtfertigen kann.
Aus dem Partnerschaftsregister geht u.a. hervor: Name der Partnerschaftsregister, deren Sitz und Geschäftsgegenstand sowie Angaben darüber, wer die Partnerschaft vertreten kann
Formular für den Abruf eines Auszuges aus dem Partnerschaftsregister Berlin: