Das Genossenschaftsregister wird hier in Berlin beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, beim dortigen Registergericht geführt. Vorausgesetzt, die Genossenschaft hat ihren Sitz auch in Berlin. Das Genossenschaftsregister ist kein offenes Register, trotzdem kann man beim Registergericht Einblick in die Registerakte nehmen und auch einen Auszug aus dem Genossenschaftsregister abfordern. Diese Möglichkeit steht jedermann offen, allerdings ist nur die Einsichtnahme kostenlos. Sobald man Dokumente ausgedruckt haben möchte, dann zieht dies Gerichtsgebühren nach sich. Einen Ausdruck aus dem Genossenschaftsregister erhält man also nicht kostenlos.
Wenn man schnell eine Auskunft aus dem Genossenschaftsregister benötigt, dann kann man dafür einen dafür günstigen gewerblichen Onlineservice nutzen, also einen privatwirtschaftlichen Service, keinen Service des Registergerichtes selbst. Diese Auskünfte aus dem Genossenschaftsregister erhält man dann meist schon innerhalb von wenigen Minuten, was die Mehrkosten durchaus rechtfertigen kann.
Aus dem Genossenschaftsregister geht u.a. hervor: Name der Genossenschaft, deren Sitz und Geschäftsgegenstand sowie Angaben darüber, wer die Genossenschaft vertreten kann
Formular für den Abruf von Informationen aus dem Genossenschaftsregister :