Registerauskunft vom Registergericht in Bayern.
Registerauskunft in Bayern: Wie bekommt man von dort Auskunft und welches ist zuständig?
Generell wird bei den Registergerichten das Handelsregister, das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister geführt. Allerdings gab es Zusammenlegungen und somit trifft das nicht mehr auf alle Registergerichte zu, denn manchmal sind auch Zuständigkeiten an andere Registergerichte abgegeben worden. Das ist nicht nur in Bayern so, auch in den anderen Bundesländern. Welches dieser Registergerichte in Bayern dann jedoch konkret zuständig ist, dies hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft, Verein, Genossenschaft oder Partnerschaft ab. Meist orientiert sich dies an der Betriebsstätte. Wenn man dies alles nicht selbst herausfinden will, dann kann man auch einen gewerblichen Dienstleister bzw. einen entsprechenden Onlineservice nutzen, welche Zugang zu den Registergerichten haben. Da reicht es dann meist aus, wenn Sie die vorhandenen Daten in eine Formularmaske eingeben, der richtige Verein, Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder Partnerschaft wird dann dort herausgesucht und der richtige Auszug abgerufen. Schauen Sie doch mal auf dieses Formular: