Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Wie gelange ich zügig an einen Handelsregisterauszug vom Handelsregister in Berlin-Charlottenburg, dem Sitz des Handelsregisters in Berlin?

Am schnellsten erhält man von dort einen Handelsregisterauszug, wenn man selbst dorthin fährt. Man muss allerdings nicht direkt zum AG Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz fahren, sondern zur Abteilung für Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen. Deren Adresse ist:

Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin

Dort sucht man nach dem Einsichtszimmer im Erdgeschoss und trägt sein Anliegen vor. Sie erhalten dann dort schließlich eine Aufforderung zur Zahlung der Gerichtsgebühren, was bei der Gerichtskasse im gleichen Haus erledigt werden kann.  Allerdings sollte Sie beachten, dass diese meist nur per Barzahlung möglich ist. Wenn das erledigt ist, dann erhalten Sie den Handelsregisterauszug ausgehändigt. Wenn Sie kein Bargeld dabeihaben und mit Karte bezahlen wollen, dann müssen Sie unverrichter Dinge wieder nach Hause fahren. Alternativ ist denkbar, dass Sie den Handelsregisterauszug jedoch nun persönlkich bestellen können und nun erst die Zahlungsaufforderung per Post zu Ihnen kommt. Haben Sie schließlich die Zahlung getätigt, dann wird Ihnen der Auszug zugeschickt. Natürlich geht damit einige Zeit ins Land.

Eine ähnliche Prozedur haben Sie zu erwarten, wenn Sie die Gesellschafterliste einer GmbH benötigen, oder Kopien von Gesellschaftsverträgen etc.

Geht es auch schneller?

Ja, über uns erhalten Sie den Handelsregisterauszug oder weitere Dokumente vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg innerhalb von 2 Stunden (schneller per EXPRESS) per email im PDF-Format. Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 5 Werktagen liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss dann per Briefpost an Sie verschickt werden.
Hinweis: Seit Einführung elektronischen Registerführung wird der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug nun als “Amtlicher Ausdruck” oder “Amtliche Abschrift” bezeichnet. Manchmal aber auch als “beglaubigter Auszug”. Das ist von Amtsgericvht zu Amtsgericht verschieden. Aber man sollte auf das Wörtchen “amtlich” achten, denn das steht für beglaubigt.

Wie gesagt, Sie können es selbst alles erledigen, wenn Ihnen aber die Zeit fehlt, dann können wir das auch für Sie erledigen. Sie gehen damit weder ein Abo ein, noch müssen Sie hier erst einen Account erstellen.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Berlin

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