Woher bekomme ich denn einen Handelsregisterauszug?

Woher bekomme ich denn einen Handelsregisterauszug?

Wenn man sich über eine Firma informieren möchte, die im Handelsregister eingetragen ist, dann fragt man sich oft, ob es ein Dokument gibt, welches alle wichtigen Daten in sich vereint. Genau das ist der Handelsregisterauszug.

Beispiel Deutschland: Aus dem deutschen Handelsregisterauszug geht u.a. hervor: Firma (Gegenstand+Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital etc.). So ein Handelsregisterauszug vereint also alle wesentlichen Informationen über die Gesellschaft in übersichtlicher Form. Das bertrifft Personengesellschaften genauso wie Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften (Kommanditgesellschaft, oHG) sind erkennbar an dem Kürzel HRA vor der Registernummer. Bei dieser Rechtsform finden Sie die persönlich haftenden Gesellschafter auf dem Handelsregisterauszug aufgelistet.

Bei Kapitalgesellschaften, erkennbar an Kürzel HRB, ist das anders. Eine Form ist die Aktiengesellschaft. Hier gibt es aber keine Gesellschafter, es gibt nur Aktionäre. Und die Namen der Aktionäre müssen nach akteller Rechtssprechung nicht veröffentlich werden.

Bei GmbH hingegen müssen die Gesellschafter veröffentlicht werden. Dies geschieht über die  Gesellschafterliste. Eine solche Gesellschafterliste muss man dann neben dem Handelsregisterauszug abrufen.

Wie ist das mit dem Handelsregisterauszug im Ausland?

Bei den Handelsregisterauszügen aus anderen Ländern ist es ähnlich, mit kleinen Abweichungen.Gleichartig im Verhältnis zu einem Handelsregisterauszug aus Deutschland ist das in den Niederlanden , Luxemburg , Österreich oder Schweiz.

Anders im englischsprachige Raum, wo die Gesellschaftsform Ltd. Company anzutreffen ist. Hier gibt es oftmal keinen solchen Handelsregisterauszug. Hier muss man sich die gewünschen Informationen selbst zusammenstellen aus den eingereichten Dokumente. Das ist vor allem in England so. In Irland oder Malta hingegen gibt es zumindest eine zusammenfassende Darstellung.

Wir decken mit unserer Dienstleistung nicht jedes Land ab und können auch aus den genannten Gründen Handelsregisteauszüge nur aus manchen Ländern liefern. Auf dem Menü auf der rechten Seite können Sie die entsprechenden Länder finden. Schauen Sie sich einfach die veschiedenen Bestellformulare an, diese sind meistens selbsterklärend. Wenn nicht, dann kontaktieren Sie uns einfach.

Sie gehen hier auch kein Risiko ein, in ein ungewolltes Abo zu geraten. Das gibt es hier nicht. Sie müssen auch nicht erst zeitaufwendig einen Account erstellen, um eine Bestellung auslösen zu können.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug

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