Was ist das elektronische Handelsregister?
Elektronisches Handelsregister – Wo wird es geführt?
Seit der Umstellung der lokalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung in den Jahren ab 2005 gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Es wird immer noch bei den jeweiligen Amtsgerichten geführt und bedeutet hauptsächlich, dass alle Einreichnungen von seiten der Kapitalgesellschaften an das Handelsregister in elektronische Form vorzunehmen sind. Das hat dann Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, aber auch auch verschiedene Begriffe: Der frühere Handelsregisterauszug wird nun „Ausdruck aus dem Handelsregister“ genannt, jedoch auch der alte Begriff Handelsregisterauszug oder Handelsregisterausdruck wird noch genutzt. Im Zug der Umstellung aus das elektronische Handelsregister wurde auch der bisherige „Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung“. Dieser nennt sich nun „Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“. Aber die alten Begriffen haben nach wie vor noch Geltung.
Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie über den unten aufgeführten Link ab 30 min per email im PDF-Format. Sie können dort erhältlichen Auszug aus dem elektronischen Handelsregister abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken. Den amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht bzw. dem elektronischen Handelsregister können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4-5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.
Aus dem Ausdruck aus dem elektronischen Handelregister bzw. dem Handelsregisterauszug gehen folgende Angaben hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Elektronisches Handelsregister / Auskunftsarten:
a)
Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen. Kurz gesagt: Alle früheren Daten fehlen dort.
b)
Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister führt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Tabellenform auf. Jede einzelne Zeile stellt eine Veränderung dar. Man kann sich auf diese Weise einen guten Eindruck verschaffen über alles Entwicklungen der letzten Jahre.
c)
Der historische Ausdruck vom Handelsregister hat eigentlich keine wirkliche Bedeutung mehr, denn dieser endet mit dem Tag der Umstellung auf das elektronische Handelsregister. Bis zu dem Zeitpunkt wurde das Handelsregister aus großen Karteiblättern geführt. Das alles endete im Jahre 2005. Diese Angaben betreffen daher nur die Firmen, die bereits vor dem Zeitpunkt existierten. Alle danach gegründeten fallen da heraus.
Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck von einem Handelsregister in online innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung per Briefpost zu.
Auftragsformular anschauen: Das elektronische Handelsregister