Vereinsregister – Wie bekommt man Auskunft?
Wie und woher bekommt man Auskunft über einen im Vereinsregister eingetragenen Verein (e.V.)?
Auskünfte oder Auszüge aus dem Vereinsregister erhält man beim zuständigen Registergericht, welches beim Amtsgericht geführt wird. Allerdings sind Vereinsregister zusammengeführt worden, so dass das Vereinsregister dann nicht unbedingt beim Amtsgericht vor Ort geführt wird. Das Vereinsregister ist für jedermann einsehbar, einen schriftlichen Auszug aus dem Vereinsregister erhält man allerdings nur gegen Zahlung von Gerichtsgebühren. So ein ein zusammenfassender Aiuszug wird auch als Vereinsregisterauszug bezeichnet.
Wenn man nicht selbst zum Vereinsregister fahren oder selbst das zuständige Vereinsregister heraussuchen oder kontaktieren möchte, dann ist man mit einem Onlinedienstleister gut beraten. In der Regel wird dort keine Vorkasse verlangt, man geht also kein Risiko ein, wenn die Auskunft aus dem Vereinsregister dann doch nicht kommen sollte.
Teilweise innerhalb von Minuten ist die Vereinsregisterauszug bzw. die Registerauskunft aus dem Vereinsregister erhältlich. Sie gelangt in der Regel auf elektronischem Wege zu Ihnen, im PDF-Format. Bei beglaubigten Dokumenten ist das so schnell nicht möglich, hier geschieht die Übersendung per Post. Grund: Es ist ein reiner Papierauszug.