Handelsregisterauszug Niederlande
Das Handelsregister in den Niederlanden ist die “Kamer van Koophandel” auch abgekürzt mit KvK. Die Handelsregisterauszüge und alle dort abrufbaren Dokumente sind in niederländischer Sprache abgefasst. Seitens der KvK wird auch eine unbeglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszuges ins Englische angeboten, allerdings eben nur für den Handelsregisterauszug, nicht für die anderen Dokumente.
Ohne der niederländischen Sprache mächtig zu sein, kann man trotzdem einen Handelsregisterauszug aus den Niederlanden verstehen und die aufgeführten Informationen erkennen. Man muss sich nur über ein paar Begriffe informieren bzw. diese übersetzen lassen über Übersetzungsportale. Aber hier stellen wir Ihnen die typsichen Rechtsformen in den Niederlanden vor. Das ist insofern wichtig, weil bei der KvK auch Gewerbetreibende mit geführ werden, was anders ist als beim Handelsregister von Deutschland.
Interessanterweise sind auf dem Handelsregisterauszug aus den Niederlanden auch die Gesellschafter der Gesellschaft mit aufgeführt, allerdings nicht mit deren jeweiligen Stimmanteilen. Zu bachten ist hierbei, dass nie alle Gesellschafter genannt werden, wenn zumindest eine Gesellschafterin eine B.V. ist. Anders ist das, wenn es sich um eine natürliche Person handelt. In jedem Falle sorgt hier der Einblick die Gruppenstruktur (Concernrelaties) für Klarheit, denn hier findet man in einer grafischen Übersicht alle mit der betreffenden Gesellschaft verbundenen Firmen, Stiftungen etc.
Der Handelsregisterauszug steht einmal im PDF-Format zur Verfügung, der dann auch gleich online abgerufen werden kann. Dann gibt es noch den von der KvK beglaubigten Handelsregisterauszug. Dieser kann, genauso wie beim beglaubigten Handelsregisterauszug in Deutschland nur per Briefpost übermittelt werden. Man sollte den Postweg von den Niederlanden nach Deutschland einkalkulieren.
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