Wo wird das elektronische Handelsregister in Berlin geführt?

Wo wird das elektronische Handelsregister in Berlin geführt?

Wo wird denn eigentlich das elektronische Handelsregister in Berlin geführt? Es wird immer noch beim Amtsgericht Berln-Charlottenburg geführt und elektronische Registerführung bedeutet hauptsächlich, dass alle Einreichungen von seiten der Gesellschaften an das Handelsregister in elektronischerForm vorzunehmen sind. Das hat dann Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, denn ganz alte Angaben sind manchmal noch nicht aufgearbeitet. Und es gibt Änderungen bei den Begriffen:

Der frühere Handelsregisterauszug heisst nun “Ausdruck aus dem Handelsregister”, jedoch wird der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch genutzt. Im Zug der Umstellung auf das elektronische Handelsregister wurde auch der bisherige “Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung”. Dieser heißt nun im “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”. Aber die alten Begriffen haben nach wie vor noch Geltung, man versteht beim elektronischen Handelsregister trotzdem was gemeint ist. Keine Änderung gab es bei der Gesellschafterliste.

Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister von Berlin können Sie über den unten aufgeführten Link ab 30 min per email im PDF-Format erhalten. Sie können den dort erhältlichen Auszug aus dem elektronischen Handelsregister bei sich auf dem PC abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken. Ein amtlicher Ausdruck vom Amtsgericht bzw. dem elektronischen Handelsregister kann nicht elektronisch übermittelt werden, denn der wird erst auf Anfrage beim Handelsregister ausgefertigt und existiert nur in Papierform.

Aus dem Handelsregisterauszug bzw. den Ausdrucken aus dem elektronischen Handelregister bzw. gehen immer die folgenden Angaben hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Elektronisches Handelsregister / Ausdrucksarten:
a)
Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
b)
Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister führt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge auf.
c)
Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere originale Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung, in der Regel bis ca. 2005-2007. Dieser Ausdruck ist demzufolge nicht aktuell, denn er endet in jenen Jahren.

Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister von Berlin hier online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Sie erhalten den gewünschten Ausdruck aus dem Handelsregister immer zusammen mit der Rechnung.

Auftragsformular anschauen: Das elektronische Handelsregister Berlin

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