Handelsregister – Aktueller amtlicher Ausdruck
Handelsregister : Oft wird die Frage gestellt, was denn genau ein aktueller amtlicher Ausdruck vom Handelsregister sei. Nun, es handelt sich dabei um einen Auszug aus den beim Handelsregister über die vorhandenen Daten zu einer Kapitalgesellschaft. Diese aktuelle Ausdruck als Zusammenfassung wird auch als Handelsregisterauszug bezeichnet und er ist, obwohl er direkt vom Handelsregister kommt, nicht amtlich. Denn das Wörtchen “amtlich” steht neuerdings für amtlich beglaubigt. Der amtliche Ausdruck ist daher dann ein amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelregister. Diese gibt es als aktuellen, chronologischen Ausdruck und noch in der historischen Form, also als Kopie des alten Registerblattes.
Diese Auszugsformen können auch noch mit einer Apostille versehen werden, wenn das oder die Dokumente im Ausland verwendet werden sollen.
Eine Liste der Gesellschafter gibt es übrigens in der aktuellen und damit gültigen Form, aber auch frühere Fassungen, die nicht mehr gültig sind.