Limited-Director trotz Gewerbeverbotes in Deutschland?

Limited-Director trotz Gewerbeverbotes in Deutschland?

Stimmt es, dass man eine Limited-Gesellschaft dafür nutzen kann, um die deutsche Gewerbeordnung zu umgehen?

Ist es demnach möglich, dass jemand, der in Deutschland nach § 6 GmbHG nicht oder nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH sein kann, etwa weil gegen ihn ein Gewerbeverbot besteht, dann trotzdem Geschäftsführer bzw. Limited-Director sein kann?

Zwar kann er Director der Limited in England sein. Wenn diese Gesellschaft jedoch auch in Deutschland aktiv ist, dann muss hier in Deutschland auch eine Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister eingetragen werden. Wenn jedoch ein Gewerbeverbot besteht, dann dürfen sich diese auch nicht als Geschäftsführer einer Limited-Zweigniederlassung betätigen. Das Handelsregistergericht kann die Eintragung einer Zweigniederlassung in das Handelsregister bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes verweigern.

Wie kann ich erfahren wer der Limited-Director ist ?

Am einfachsten ist es, wenn Sie den sog. Annual Return bestellen. Das ist eine Art Statusmeldung für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr. Dort wird dann auch der Limited-Director aufgeführt.

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