Wo kann man einen Handelsregisterauszug kostenlos ansehen?
Kann man einen Handelsregisterauszug irgendwo kostenlos bzw. kostenfrei ansehen? Diese Frage wird hin und wieder gestellt.
Zunächst einmal: Lediglich Informationen über eine im Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft (GmbH, KG, OHG, UG oder e.K.) kann man durchaus kostenlos erhalten, weil das Handelsregister ein offenes Register ist und damit jedermann offen steht. So kann man beim Amtsgericht / Handelsregister auch mal telefonische Auskunft erhalten (wenn es sehr dringend ist) oder man geht persönlich hin und nutzt die jedermann zustehenden Einsichtsmöglichkeiten. Das ist alles kostenlos bzw. kostenfrei.
Aber einen Handelsregisterauszug, also einen Ausdruck, beglaubigt oder unbeglaubigt, wie man sie hin und wieder gerade auch für das eigene Unternehmen benötigt, den erhält man nicht kostenlos. Die Amtsgerichte erheben dafür Gebühren von 10-20 EUR, je nachdem, ob man einen Handelsregisterauszug amtlich beglaubigt benötigt oder nicht. Kurzum: Für alles schriftliche werden Gebühren fällig, auch, wenn man eine Liste der Gesellschafter erhalten will oder einen Jahresabschluss.
Natürlich gibt es auch Unternehmen, die ihren eigenen Handelsregisterauszug im Internet veröffentlichen. Aber niemand kann sagen, ob das der letzte Stand ist, ob der auch noch aktuell ist.
Dann gibt es noch den Bundesanzeiger bzw. das Registerportal der Länder: Die Grunddaten, vor allem in Form der Veröffentlichungen, die erhält man wohl umsonst.
Das Problem kann hier entstehen, wenn eine Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft ihren Sitz verlegt, dann erscheint diese beim alten Handelsregister als gelöscht. Wenn zum Beispiel eine Firma aus Berlin Ihren Sitz nach Hamburg verlegt, dann ist die betreffende Firma dann in Berlin gelöscht. Der Handelsregisterauszug erscheint dann rot durchgestrichen. Ein oberflächlicher Betrachter könnte dann meinen, dass die Firma gelöscht sei. Aber das gilt nur für Berlin, in Hamburg ist diese aber mit neuer Registernummer und aktiv gemeldet.
Die Firma ist also nur im früheren Amtsgerichtsbezirk gelöscht, am neuen Standort aber ist diese als aktiv angemeldet. Das kann letztlich zu Verwirrung sorgen, man muss verschiedene Handelsregisterauszüge abrufen und vergleichen. Oft erzeugt das höhere Gebühren, denn zurückgeben kann man den falschen Auszug nicht wieder. Vorausgesetzt man bemerkt diese Zusammenhänge. Oder, was auch oft passiert: Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes / Handelsregisters wechselt und damit auch die bisherige Registernummer. Welchen Auszug soll man denn nun abrufen?
Wo liegt die Lösung für dieses Problem?
Da es auf der Hand liegt, dass man manchmal schnell in eine Kostenfalle geraten kann, wenn man es alles selbst machen will, kann es oftmals angeraten sein, hier einen professionellen Service zu beauftragen. In aller Regel arbeiten diese Unternehmen ohne Vorauskasse, was schon einmal das Risiko senkt, einem Betrüger auf dem Leim zu gehen. Daher gilt es Vorsicht walten zu lassen, wenn im Voraus Geld verlangt wird. Dann sollte es auch nichts kosten, wenn kein Handelsregisterauszug abgerufen werden kann, z.B. wenn es die Gesellschaft so nicht gibt oder noch nicht eingetragen ist.
Wenn dies also gerade ein Thema für Sie ist, dann sollten Sie sich den folgenden Link anschauen:
Auftragsformular ansehen: Handelsregisterauszug