Was ist denn ein amtlicher Ausdruck vom Handelsregister?

Was ist denn ein amtlicher Ausdruck vom Handelsregister?

Oft wird gefragt, was denn genau ein Ausdruck vom Handelsregister sei. Es handelt sich um einen Auszug aus den beim Handelsregister über die vorhandenen Daten zu einer Kapitalgesellschaft. Diese Zusammenfassung wird auch als Handelsregisterauszug bezeichnet und der amtliche Ausdruck ist dann ein amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelregister. Diese gibt es als aktuellen, chronologischen und historischer Form. Früher wurden diese Auszüge als „amtlich beglaubigt“ bezeichnet, nun heißt es, leider etwas vewirrend „amtlicher Ausdruck“, denn es gibt auch Auszüge, die zwar nicht vom Amtsgericht beglaubigt wurden, aber trotzdem ja vom Amtsgericht kommen und damit ja auch im Wortsinne „amtlich“ sind. Aber so ist das nun einmal.
Hier können Sie einen amtlich beglaubigten Ausdruck aus dem Handelsregister (kostenpflichtig) abrufen:

amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug

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