Das Handelsregister

Das Handelsregister

Was bzw. wer wird in das Handelsregister eingetragen? Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen aufgegliedert (§ 3 Abs. 1 HRV).

In Abteilung A (HRA) werden eingetragen (§ 3 Abs. 2 HRV):

Einzelkaufleute (e.K. / e.Kfm. / e.Kfr.)
Offene Handelsgesellschaften (OHG)
Kommanditgesellschaften (KG), dazu zählt auch die GmbH & Co. KG
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV)

In Abteilung B (HRB) werden eingetragen (§ 3 Abs. 3 HRV):

Aktiengesellschaften (AG)
Europäische Aktiengesellschaften / Societas Europeae (SE)
Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH); zu diesen zählen auch die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften: UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften (Ltd. / Inc. etc.)

Welche Angaben können dem Handelsregister entnommen werden?

Firma (= Name) des Unternehmens, Sitz und inländische Geschäftsanschrift
Gegenstand des Unternehmens (nicht bei e.K., OHG und KG), Inhaber bzw. Gesellschafter (nicht Aktionäre, Gesellschafter und Mitglieder eines VVaG), ggf. mit Vertretungsbefugnis, Vorstandsmitglieder der AG und des VVaG, Geschäftsführer der GmbH, persönlich haftende Gesellschafter der KGaA und deren Vertretungsbefugnis, Prokuristen und deren Vertretungsbefugnis, Kommanditisten und der Betrag der Kommanditeinlage, Eröffnung, Einstellung, Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
Auflösung und Erlöschen der Gesellschaft / Firma, weitere Eintragungen zu Rechtsverhältnissen

Auskunft über vorhandene Eintragungen können Sie hier schnell bestellen:
Auskunft aus dem Handelsregister

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