beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister mit Apostille

beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister mit Apostille

Wenn man einen beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister außerhalb von Deutschland benutzen will, dann reicht ein einfacher beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister nicht aus. Hier benötigt man zusätzlich noch eine Apostille, worunter ein zusätzlicher Echheitsnachweis zu verstehen ist.
Man kann viele Dokumente mit dieser Apostille versehen, bleiben wir jedoch beim Handelsregister und das läuft das wie folgt ab: Beim Amtsgericht lässt man sich zunäcsht einen amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister ausstellen. Dann geht man mit diesem Dokument zum dem Amtsgericht übergeordneten Landgericht und bittet um die Erteilung eines Apostille. Der Auszug weist nun verschiedene Siegel, Unterschriften und eine spezielle Bindung auf.
So ist die Verfahrensweise bei den Ländern, die dem entsprechenden Abkommen beigetreten sind, entsprechend dem man die jeweiligen Dokumente anerkennt. Es muss daher beim Landgericht mitgeteilt werden, für welches Land der Auszug bestimmt ist. Gehört das Land nicht zu dem Kreis der Länder, die diesem Abkommen beigetreten sind, dann kann das Landgericht nur eine nur eine Vorbeglaubigung oder Überbeglaubigung vornehmen anstatt der Apostille. Dann würde einem der nächste Weg zum Konsulat des betreffenden Landes führen, welches den beglaubigten und überbeglaubigten Auszug aus dem Handelsregister nun noch mit einem dritten Stempel versorgt.
Das ist natürlich alles ein recht aufwendiger Prozess. Man sollte eine gewisse Bearbeitungszeit einplanen. Wer das alles lieber in eine Hand gibt, der sollte sich diesen Link anschauen.

Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister mit Apostille

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