Was ist denn eigentlich eine Apostille?

Was ist denn eigentlich eine Apostille?

Allgemein gesagt, ist eine Apostille eine international anerkannte Beglaubigungsform. Im Hinblick auf das Handelsregister in Deutschland wird die Apostille vom Landgericht erteilt und zwar auf einem vorher vom zuständigen Amtsgericht / Handelsregister erstellten beglaubigten Handelsregisterauszug. Mit diesem Dokument kann man nun im Ausland agieren.
Aber: Dieses Dokument gilt nicht in jedem Land, sondern nur in den Ländern, welche dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation von 1961 beigetreten sind. Dies sind die meisten ueropäischen Länder.
Eine Reihe von Ländern sind dem genannten Abkommen jedoch nicht beigetreten, z.B. die Vereinten Arabischen Emirate, Indien usw. In diesem Fall kann seitens des Landgerichtes keine Apostille erteilt werden, sondern nur eine sog. Überbeglaubigung. Damit muss man dann noch die konsularische Vertretung dieses Landes in Deutschland aufsuchen und dort noch eine weitere Beglaubigung einholen. Erst dann ist das Dokument einsatzfühig im Ausland.
Das ist natürlich eine zweitaufwendige und auch nicht gerade billige Angelegenheit, denn jede beglaubigende Stelle fordert ihre eigenen Gebühren. Nicht zu vergessen auch das Entgelt für den Dienstleister, welcher diese ganzen Stellen kontaktieren muss.
Schauen Sie sich hier die Details an: Apostille vom Handelsregister

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