Wie erhalte ich Auskunft aus dem Genossenschaftsregister von Berlin?
Woher bekommt man denn eigentlich Auskunft über eine Genossenschaft, zumal wenn es eilig ist? Auskünfte oder Auszüge aus dem Genossenschaftsregister erhält man vor Ort beim zuständigen Amtsgericht / Registergericht, da, wo auch das Genossenschaftsregister geführt wird. Das Genossenschaftsregister ist ein offenes Register, deshalb kann man dort auch problemlos Einsicht nehmen, kostenlos.
Aber sobald man allerdings einen schriftlichen Auszug aus dem Genosssenschaftsregister will, dann muss man Gerichtsgebühren zahlen.
Über den Link weiter unten erhalten Sie schon innerhalb kurzer Zeit eine schriftliche Auskunft aus dem Genossenschaftsregister, natürlich dann auf elektronischem Wege als PDF.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie einfach an oder Sie nutzen das Bestellformular: Auskunft aus dem Genossenschaftsregister