Durchsuchen nach
Tag: amtlicher Ausdruck

Welche Versionen gibt es bei einem Handelsregisterauszug ?

Welche Versionen gibt es bei einem Handelsregisterauszug ?

Handelsregisterauszug – Auszugsformen: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtgerichten / Registergerichten ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nur noch amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke in folgenden Formen. Das Wort “amtlich” steht nun also für beglaubigt. Die nachgenannten Auszüge kann man also beglaubigt und auch unbeglaubigt bekommen. Es gibt dieser Versionen: Der aktuelle Handelsregisterauszug gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen. Das bedeutet, auf dem…

Weiterlesen Weiterlesen

Amtlicher Auszug aus dem Handelsregister

Amtlicher Auszug aus dem Handelsregister

Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren trat an die Stelle des bishrigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Der “Ausdruck aus dem Handelsregister” hingegen stellt die unbeglaubigte Form dar. Gegenwärtig werden viele noch Begriff benutzt, angefangen von “Handelsregisterauszug” über “Auszug aus dem Handelsregister” bis hin zum “Aukunft aus dem Handelsregister”. Grundsätzlich kann man jedes für die Öffentlichkeit freigegebene Dokument aus dem Handelsregister auch beglaubigen lassen. Das betrifft den bereits genannten “Auszug aus dem Handelsregister”…

Weiterlesen Weiterlesen

Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister

Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister

An die Stelle des bishrigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges tritt nach der Einführung des elektronischen Handelsregisters der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Im Gegensatz dazu, als “unbeglaubigte” Form, gilt der “Ausdruck aus dem Handelsregister”. Während der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister von uns innerhalb von wenigen Minuten abgerufen werden kann, muss der amtliche Ausdruck direkt beim Amtsgericht bestellt werden, was dann einige Tage dauert. Hinzu kommt der Postweg. Lesen Sie weiter, wo Sie einen Amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister bekommen.