Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren trat an die Stelle des bishrigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Der “Ausdruck aus dem Handelsregister” hingegen stellt die unbeglaubigte Form dar. Gegenwärtig werden viele Begriff benutzt, angefangen von “Handelsregisterauszug” über “Auszug aus dem Handelsregister” bis hin zum “Aukunft aus dem Handelsregister”. Lesen Sie mehr zum Thema: amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug
Registerauszug Berlin
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