Eintragung im Handelsregister?

Eintragung im Handelsregister?

Ab wann muss ich mich mit meiner kleinen Firma ins Handelsregister eintragen? Zunächst: Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt zunächst nur auf eigene Initiative, eine Eintragung von Amts wegen und ohne eigenes Wissen und Zutun erfolgt nicht.
Zur Eintragung in das Handelsregister besteht eine Notwendigkeit, wenn Ihr Unternehmen nach nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Aber auch wenn dies noch nicht der Fall ist, kann man sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, sofern es sich um gewerblich tätige Unternehmen handelt, denn Freiberuflicher können sich nicht in der Handelsregister eintragen. Sofern sich ein Unternehmen jedoch freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt, so wird zum Zeitpunkt der Eintragung die Kaufmannseigenschaft begründet.
Aber ab wann ist eine Eintragung in das Handelsregister für ein Unternehmen Pflicht? Hierbei sind folgende Kriterien mittels Einzelfallprüfung heranzuziehen:
Umsatz, Betriebskapital, räumliches Ausmaß des Geschäftsbetriebs, Zahl der Arbeitnehmer, in Anspruch genommene Kredite, errichtete Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu einem Ergebnis, ob eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht oder nicht.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Firma, ein Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, dann können Sie das hier prüfen.
Wenn keine Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, dann bleibt die Auskunft kostenfrei. Ansonsten können Sie gleich einen Auszug über den Eintrag in das Handelsregister abrufen.

Auftragsformular anschauen: Auskunft über eine Eintragung im Handelsregister

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