Amtlicher oder beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister

Amtlicher oder beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister

Woher bekomme ich einen “amtlichen” oder “beglaubigten” Ausdruck vom Handelsregister her?  Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters ca. ab 2005 trat an die Stelle des bisher amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. der “normale” unbeglaubigte Handelsregisterauszug hingegen ist nun der “Ausdruck aus dem Handelsregister” und hier können Sie einen kinderleicht bestellen:
Ausdruck Handelsregister

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