amtlicher Handelsregisterauszug mit Überbeglaubigung
Wenn man einen Handelsregisterauszug im Ausland verwenden will, dann benötigte man dann meist nebender Beglaubigung noch eine Überbeglaubigung, auch Apostille genannt. Das heißt, dass der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Landgericht mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird, dieser gilt dann mit diesem Echtheitsnachweis auch im Ausland. Dieser Echtheitsnachweis bzw. die Apostille wird nicht einheitlich erteilt, sondern wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt. Genaugenommen geht es um die Beitrittsländer zum Haager Abkommen von 1961.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen deshalb die sonst üblichen Gerichtsgebühren dann doppelt an, ebenso dauert es einige Tage.
Meist benötigen ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen amtlichen Handelsregisterauszug mit Apostille über ihr eigenes Unternehmen. Es bietet sich dabei an, die Vornahme einer Apostille über Untenehmen abzuwickeln, die sich auf die Beschaffung von Auskünften oder Auszügen aus dem Handelsregister spezialisiert haben.
Nachfolgend der Link eines dieser Unternehmen: