beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille

beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille

Wenn ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug überbeglaubigt werden soll, dann handelt es sich um eine Apostille. Unter einer Apostille versteht man also einen vom Registergericht vor Ort ausgestellten amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug, welcher  an das Landgericht weitergeleitet und dann dort mit einem Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde. Dieser Echtheitsnachweis bzw. die Apostille wird nicht einheitlich erteilt, sondern wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt. Bei der Erteilung einer Apostille fallen deshalb die sonst üblichen Gerichtsgebühren dann doppelt an, ebenso dauert es einige Tage.

Meist benötigen im Handelsregister eingetragene Unternehmen eine Apostille über ihr eigenes Unternehmen. Es bietet sich dabei an, die Beschaffung einer Apostille über dafür spezialisierte Unternehmen abzuwickeln. Nachfolgend der Link eines dieser Unternehmen:

beglaubigter HR-Auszug mit Apostille

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