Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister
Ich benötige: “Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister” Woher bekomme ich diesen? Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren ist bereits ein amtlicher Auszug ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Aber auch die älteren Bezeichnungen sind im Verkehr mit den Registerichten in Deutschland noch gängig. Das fängt an mit dem ”Handelsregisterauszug” , bis hin zum “amtlichen Ausdruck” aus dem Handelsregister”. Wenn Sie einen solchen Auszug benötigen, dann sollten Sie sich dieses Angebot anschauen.