Wilhelm Hoffmann sitzt in seinem Gartenstuhl und starrt ungläubig auf den Brief vom Finanzamt. Nach 40 Jahren als Maschinenschlosser hatte er sich seinen Ruhestand anders vorgestellt. “Ich verstehe das nicht”, murmelt der 72-Jährige zu seiner Frau Gisela. “Ich verpachte nur ein Stück Land an den Imkerverein – warum muss ich dafür Steuern zahlen?”
Was Wilhelm erlebt, ist kein Einzelfall. Tausende Rentner in Deutschland stehen vor demselben Problem: Sie besitzen kleine Grundstücke, die sie an Imker verpachten, und müssen plötzlich Steuern auf die Pachteinnahmen zahlen. Dabei geht es oft nur um wenige hundert Euro im Jahr.

Die Geschichte von Wilhelm zeigt ein größeres Problem auf – die komplizierte Steuergesetzgebung rund um Verpachtungen, die selbst Experten manchmal vor Rätsel stellt.
Warum Rentner für Imkerland-Verpachtung Steuern zahlen müssen
Das deutsche Steuerrecht macht keine Ausnahmen für gute Taten. Wer Land verpachtet – egal ob an Imker, Landwirte oder andere Nutzer – erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese fallen unter § 21 des Einkommensteuergesetzes.
Viele Rentner denken, dass kleine Beträge steuerfrei bleiben. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bereits ab dem ersten Euro müssen Pachteinnahmen in der Steuererklärung angegeben werden.
Die meisten Rentner wissen nicht, dass auch kleine Pachteinnahmen steuerpflichtig sind. Das führt oft zu bösen Überraschungen.
— Klaus Müller, Steuerberater aus Hamburg
Besonders problematisch wird es, wenn Rentner ihre Pachteinnahmen jahrelang nicht angegeben haben. Das Finanzamt kann bis zu sieben Jahre rückwirkend Steuern nachfordern – plus Zinsen.
Diese Kosten kommen auf Verpächter zu
Die steuerliche Belastung hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Hier die wichtigsten Kostenfaktoren:
| Pachteinnahmen pro Jahr | Steuerlast bei 25% Steuersatz | Steuerlast bei 35% Steuersatz |
|---|---|---|
| 300 Euro | 75 Euro | 105 Euro |
| 500 Euro | 125 Euro | 175 Euro |
| 800 Euro | 200 Euro | 280 Euro |
| 1.200 Euro | 300 Euro | 420 Euro |
Dazu kommen weitere Faktoren, die Rentner beachten müssen:
- Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer
- Eventuell Kirchensteuer
- Kosten für Steuerberatung oder Steuersoftware
- Zinsen bei Nachzahlungen
- Mögliche Auswirkungen auf andere Sozialleistungen
Viele Rentner überlegen sich zweimal, ob sich die Verpachtung noch lohnt, wenn ein Drittel der Einnahmen an das Finanzamt geht.
— Andrea Schmidt, Fachanwältin für Steuerrecht
So können Verpächter ihre Steuerlast reduzieren
Nicht alles ist verloren. Rentner können verschiedene Ausgaben von ihren Pachteinnahmen abziehen:
- Grundsteuer für das verpachtete Grundstück
- Kosten für Instandhaltung und Reparaturen
- Versicherungen für das Grundstück
- Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Telefonate
- Abschreibungen für Gebäude oder Einrichtungen
Wilhelm hat inzwischen gelernt, alle Belege zu sammeln. “Letztes Jahr konnte ich 180 Euro für die Reparatur des Zauns absetzen”, erzählt er. “Das hat meine Steuerlast deutlich reduziert.”
Die richtige Dokumentation aller Ausgaben kann die Steuerlast erheblich mindern. Manchmal bleibt sogar ein Verlust übrig, der mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.
— Thomas Weber, Lohnsteuerhilfeverein
Diese Auswirkungen hat die Besteuerung auf Imker und Umwelt
Die steuerliche Belastung von Verpächtern hat weitreichende Folgen. Viele Rentner kündigen ihre Pachtverträge oder erhöhen die Pachtpreise drastisch. Das trifft besonders Hobbyimker hart.
Die Folgen sind messbar:
- 20% weniger verfügbare Flächen für Imker in ländlichen Gebieten
- Pachtpreise sind in den letzten drei Jahren um durchschnittlich 40% gestiegen
- Viele kleine Imkervereine finden keine bezahlbaren Standorte mehr
- Der Rückgang der Bienenvölker beschleunigt sich
Umweltschützer schlagen Alarm. Ohne ausreichend Bienen leiden die Bestäubung von Nutzpflanzen und die Biodiversität. Experten fordern deshalb steuerliche Erleichterungen für ökologisch wertvolle Verpachtungen.
Wir brauchen dringend eine Steuerbefreiung für kleine Pachtflächen, die der Imkerei dienen. Das wäre ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.
— Dr. Maria Becker, Deutscher Imkerbund
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer Land an Imker verpachtet, sollte schnell handeln. Zunächst gilt es, alle Pachteinnahmen der letzten Jahre zusammenzustellen. Dann sollten Betroffene prüfen, welche Ausgaben sie dagegen rechnen können.
Ein Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich meist. Die Beratungskosten sind als Werbungskosten absetzbar. Wichtig ist auch, alle zukünftigen Belege sorgfältig aufzubewahren.
Wilhelm hat sich inzwischen arrangiert. “Ich zahle die Steuern, aber ich sammle jeden Beleg”, sagt er. “Und ich hoffe, dass die Politik endlich etwas für uns kleine Verpächter tut.”
FAQs
Ab welchem Betrag muss ich Pachteinnahmen versteuern?
Bereits ab dem ersten Euro sind Pachteinnahmen steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Kann ich als Rentner eine Steuerbefreiung beantragen?
Nein, eine generelle Steuerbefreiung für Rentner bei Pachteinnahmen gibt es nicht. Nur durch Werbungskosten lässt sich die Steuerlast reduzieren.
Was passiert, wenn ich meine Pachteinnahmen bisher nicht angegeben habe?
Das Finanzamt kann bis zu sieben Jahre rückwirkend Steuern nachfordern. Sie sollten schnellstmöglich eine Selbstanzeige erwägen.
Welche Kosten kann ich von meinen Pachteinnahmen abziehen?
Grundsteuer, Reparaturen, Versicherungen, Fahrtkosten und alle anderen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Verpachtung stehen.
Lohnt sich die Verpachtung trotz Steuern noch?
Das hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und den absetzbaren Kosten ab. Eine individuelle Berechnung ist empfehlenswert.
Gibt es politische Bestrebungen für Änderungen?
Verschiedene Verbände fordern Steuerbefreiungen für ökologisch wertvolle Verpachtungen, konkrete Gesetzesänderungen sind aber noch nicht in Sicht.