Woher weiß ich, ob ich im Handelsregister eingetragen bin?

Woher weiß ich, ob ich im Handelsregister eingetragen bin?

Gerade bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Handwerkern ist die Unsicherheit verbreitet, ob sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht.
Zunächst: Eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt nur auf eigene Initiative, dass heißt, eine Eintragung ohne eigenes Zutun oder Wissen gibt es nicht. Wenn man also nicht weiß, ob man im Handelsregister geführt wird, ist dies in aller Regel auch nicht der Fall.

Wann muss man sich als Gewerbetreibender denn nun ins Handelsregister eintragen?
Zur Handelsregistereintragung besteht für einen Gewerbetreibenden nur dann eine Pflicht, wenn er ein Unternehmen besitzt, welches nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Dabei sind folgende Kriterien auf dem Wege der Einzelfallprüfung heranzuziehen:

Höhe des Umsatzes und des Betriebskapitals, das räumliche Ausmaß des Geschäftsbetriebs, die Anzahl der Arbeitnehmer, bereits in Anspruch genommene Kredite, bereits bestehende Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu einem Ergebnis, ob eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht oder nicht.

Ab er auch wenn diese Einzelfallprüfung ergibt, dass keine Eintragungspflicht besteht, so kann man sich trotzdem freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, sofern es sich um gewerblich tätige Unternehmen handelt (Freiberufler werden generell nicht in das Handelsregister eingetragen). Wenn der Gewerbetreibende jedoch eine Handelsregistereintragung freiwillig vornimmt, dann wird zum Zeitpunkt der Eintragung die Kaufmannseigenschaft begründet, mit allen seinen Konsquenzen.

Wenn Sie Auskunft darüber haben möchte, ob über eine Firma eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, so können Sie einen Handelsregisterauszug über die vorhandene Handelsregistereintragung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft über den nachfolgenden Link anfordern. Wenn keine Handelsregistereintragung vorhanden ist, dann bleibt es kostenfrei für Sie.

Auftragsformular anschauen: Auskunft über eine Eintragung im Handelsregister

 

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