Handelsregisterauskunft online vom Amtsgericht

Handelsregisterauskunft online vom Amtsgericht

Wie und woher bekommt man eine Handelsregisterauskunft online und auch vom Amtsgericht?  

Dafür gibt es Reihe von Reihe von Recherchefirmen, die nach einem Registrierungsprozess berechtigt sind, Auskünfte aus dem Handelsregister direkt beim Amtsgericht abzurufen und weiter zu leiten. Daher sind diese Dienste in der Lage, innerhalb weniger Minuten eine Handelsregisterauskunft zur Verfügung zu stellen, genauso eine Liste der Gesellschafter. Das ist natürlich viel schneller als es das Amtsgericht bzw. Registergericht leiten kann, aber es ist auch etwas teurer. Es ist aber für die Fälle günstig, wenn es eilig ist und schnell gehen muss.

Welche Informationen beinhaltet eine typische Handelsregisterauskunft?

Die Handelsregisterauskunft wird oft auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” oder auch “Handelsregisterauszug” genannt, die Inhalte sind identisch. Wichtig ist allerdings ob eine Handelsregisterauskunft in beglaubigter und unbeglaubigter Form erteilt werden soll und zwar von folgenden unterschiedlichen Formen einer Handelsregisterauskunft:

1. Die aktuelle Handelsregisterauskunft gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen. 2. Die chronologische Handelsregisterauskunft gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. 3. Die historische Handelsregisterauskunft zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten die Handelsregisterauskunft online meist ohne Mitgliedschaft oder Anmeldung, oft jedoch nur gegen Vorkasse. Es gibt jedoch auch Recherchedienste, welche auf Vorkasse verzichten. Dort erhalten Sie die Handelsregisterauskunft in online innerhalb weniger Minuten, die Rechnung per Briefpost. Eine Ausnahme stellt die amtlich beglaubigte Handelsregisterauskunft dar: Diese kann nur per Brief übermittelt werden, also nicht online. Und das dauert deshalb dann auch einige Tage.

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