Gewerbeanmeldung im Handelsregister?

Gewerbeanmeldung im Handelsregister?

Eine häufige Frage: Wird eine Gewerbeanmeldung im Handelsregister geführt bzw. sieht man eine Gewerbeanmeldung auf dem Handelsregisterauszug?

Nein. Ein Gewerbe wird, egal ob von einer natürlichen Person (Gewerbetreibende, Selbstständige etc.) oder einer juristischen Person (GmbH etc.) beim Gewerbeamt vor Ort, also dort wo das Gewerbe ausgeübt wird, angemeldet. Nur dort sind diese Informationen zu erhalten.
Oft wird aber auch die die Frage gestellt, ob man sich in das Handelsregister eintragen muss, sobald man ein Gewerbe ausübt. Kleingewerbebetriebe und BGB-Gesellschaften (GbR) müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen, jedoch ein sog. Kaufmann, dafür besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichnet jedes ein Gewerbe betreibende Unternehmen als “Handelsgewerbe” oder “Kaufmann”, es sei denn, das Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Welche gewerbliche Tätigkeit dabei genau ausgeführt wird, ist unerheblich und so gelten auch Unternehmen, die im wörtlichen Sinne keine Güter oder auch Waren an- oder verkaufen, als Kaufleute.
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb vorliegt, werden eine Reihe von Kriterien angesetzt wie z.B. Jahresumsatz, Höhe des eingesetzten Kapitals, Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge, Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten, Größe und Anzahl Geschäftsräume, Anzahl der Beschäftigten und Art der Buchführung.

Sofern demnach der Geschäftsbetrieb eines Einzelkaufmanns oder einer Personengesellschaft (OHG/KG) nach Art und Umfang als kaufmännisch anzusehen ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung, diese Firma dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Wenn diese Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen, dann reicht die Gewerbeanmeldung aus.
Wenn Unternehmens die Eintragung in das Handelsregister nicht vornimmt, obwohl es aufgrund seines Geschäftsumfanges eintragungspflichtig ist, dann kann das Registergericht die Anmeldung auch durch Verhängung von Zwangsgeldern durchsetzen.

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