Anmeldung der deutschen Zweigniederlassung einer Ltd.

Anmeldung der deutschen Zweigniederlassung einer Ltd.

Wenn eine Ltd. beim Handelsregister in Deutschland eine Zweigniederlassung eintragen lässt, welche Angaben werden dann hier veröffentlich?
Veröffentlicht werden im Rahmen einer Handelregistereintragung folgende Angaben:
Name der Firma, Register-Nr., Registered Office, das für die Hauptniederlassung zuständiges Handelsregister in England (z.B. Companies House) Höhe des Gesellschaftskapitals,
hin und wieder auch die die Höhe des ausgegebenen Kapitals, der Geschäftszweck der Zweigniederlassung, die Anschrift der deutschen Zweigniederlassung und ggf. ein Vertreter in Deutschland, falls dies nicht der Director ist. Die Angaben zu den Gesellschaftern (Shareholder), werden hingegen nicht veröffentlicht. Diese Angaben müssen vom Handelsregister in England eingeholt werden.

Was passiert, wenn die Ltd. keine Zweigniederlassung in Deutschland eintragen lässt, aber trotzdem in Deutschland aktiv ist?
Da den Registergerichten in Deutschland nicht bekannt wird, wenn eine Ltd. ohne Zweigniederlassung tätig wird, wird dies meist ohne Folgen bleiben, auch wenn die Registergerichte ein Zwangsgeld auferlegen können. Mehr kann von seiten des Registergerichtes allerdings nicht unternommen werden. Allerdings wirft dies ein bezeichnendes Licht auf die Ltd., weil diese Tatsache auch den Geschäftspartnern der Ltd. in Deutschland bekannt werden dürfte.

Auskunft über eine Ltd: Auskunft Ltd. – Zweigniederlassung
 

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